Impressum

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Gemäß §5 TMG:

Musikschule Krol

Dipl. Pianist und Dipl. Pädagoge Alexander Krol

Esinger Str. 8
D - 25436 Tornesch

Telefon:  +49(0)4122 - 98 27 60 0
Fax:  +49(0)4122 - 98 27 59 9
E-Mail:  info@musikschule-krol.de

Steuernummer: 13/135/61088
USt- ID: Umsatzsteuerbefreit gemäß §4 UStG Abs. 21a

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

Foto- Ton- und Filmaufnahmen, die während des Unterrichtes oder bei Musikschulveranstaltungen aufgenommen werden, können zu Presse- und Werbezwecken weiterverwendet werden. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis dazu. Sollte ein diesbezügliches Einverständnis nicht bestehen, so ist dies der Musikschule ausdrücklich anzuzeigen.

Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Musikschule gemäß den Regelungen des Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zu dieser Verarbeitung seiner persönlichen Daten.

2. Minderjährige Schüler

Minderjährige Schüler sind, soweit die Aufsichts- und Fürsorgepflicht der Eltern dies erfordert, durch die Eltern oder eine beauftragte Person zu den Räumen der Musikschule zu bringen und dort auch wieder abzuholen. Die Aufsichtspflicht des Lehrers besteht nur innerhalb der vereinbarten Unterrichtszeit.

3. Unterrichtsgebühren

3.1. Die Gebühren werden nach der jeweils gültigen Gebührentabelle der Musikschule Krol als Jahresgebühr berechnet. Sie sind zu zwölf gleichen Teilen zur Zahlung fällig. Zum 1.Januar eines Jahres steigen die Gebühren um 1,5 v. H. (gerundet auf eine Nachkommastelle) Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 16,00 Euro. Die fälligen Zahlungen sind im Rahmen eines Banklastschriftverfahrens zu entrichten. Der SEPA-Lastschrift-Einzug erfolgt unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer und der Mandatsreferenz jeweils am 5. des Monats oder falls der 5. des Monats auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag fällt am darauffolgenden Bankarbeitstag. Für Kontodeckung ist zu sorgen. Die Kosten bei Nichteinlösung einer Lastschrift gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen und werden zusätzlich zur fälligen
Musikschulgebühr erhoben.

3.2. Die Musikschule Krol ist berechtigt, die Unterrichtsgebühren generell zu erhöhen. Hierüber sind die Schüler mit einer Frist von mindestens sechs Wochen zu informieren. Die Unterrichtsgebühren werden entsprechend der dann jeweils gültigen Gebührentabelle der Musikschule Krol neu berechnet.

An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen findet kein Unterricht statt. Der/die Schüler/in hat Anspruch auf 36 Unterrichtsstunden im Kalenderjahr pro gebuchten Kurs. (Bei 14-täglich stattfindendem Unterricht werden 18 Unterrichtseinheiten garantiert) Auf dieser Grundlage ist die monatliche Kursgebühr kalkuliert. Sie ist daher monatlich – auch während der Schulferien – zu entrichten.

Es gelten die Schulferien des Landes Schleswig-Holstein.

5. Unterrichtsausfall bei Krankheit oder aus anderen Gründen

Unterrichtsstunden, die durch Versäumnis des/der Schülers/in ausfallen, können nicht nachgeholt werden (§293 BGB). Ein zeitanteiliger Gebührenabzug ist nicht statthaft.

Der/die Schüler/in verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Liegt eine längere Erkrankung des/der Schülers/Schülerin vor, so wird bei Vorlage eines ärztlichen Attestes ab der zweiten Unterrichtswoche laut Unterrichtskalender eine zeitanteilige Unterrichtsgebühr erstattet. Eine Kürzung der Gebührenrechnung durch den/die Schüler/in ist nicht statthaft.

Bei nachweislich längerer Erkrankung der Lehrkraft entfällt die anteilige Unterrichtsgebühr nach Ablauf von einer Woche, sofern keine angemessene Vertretung gestellt werden kann. Kann die Lehrkraft den Unterricht aus anderen Gründen nicht erteilen, wird der Unterricht nachgeholt oder vorgezogen oder ggf. anteilig zurückerstattet. Die, dem/der Schüler/in angebotenen, Nachholtermine sind verbindlich. Der Anspruch des Schülers auf Nachholung verfällt, wenn dieser ihm drei angebotene zumutbare Ersatztermine nicht wahrnimmt.

6. Lehrkraftwechsel

Muss die Musikschule Krol einen Lehrkraftwechsel vornehmen, so wird der Unterrichtsvertrag hiervon nicht berührt. Dasselbe gilt für Vertretungen bei Krankheit oder längerer Abwesenheit. Ein Anspruch auf Unterricht von einer bestimmten Lehrkraft besteht nicht.

7. Kündigung / Probezeit

Der Unterrichtsvertrag kann zum 30.4. und 31.10. eines Jahres mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Die ersten vier Kalenderwochen ab Vertragsbeginn gelten als gebührenpflichtige Probezeit. Während dieser Zeit kann der Unterrichtsvertrag schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Ende der Probezeit gekündigt werden.

Kündigungen müssen schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an die Musikschule Krol erfolgen, entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens. Von dieser Regelung ausgenommen sind zeitlich befristete Kurse. Hier ist keine vorzeitige Kündigung möglich und zum Kursende keine schriftliche Kündigung erforderlich.

Bei Gebührenanhebung im Sinne der Nr. 3.2. der Allgemeinen Unterrichtsbedingungen besteht eine gesonderte Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Zeitpunkt der Erhöhung. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

8. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt

Die Musikschule Krol ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche, betriebliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Hierüber sind die Schüler unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen mit einer Frist von mindestens sechs Wochen zu informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der/die Schüler/in nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis der Musikschule Krol in Schriftform widerspricht.


Stand Januar 2019. Diese allgemeinen Unterrichtsbedingungen ersetzen alle bisherigen allgemeinen Geschäfts- oder Unterrichtsbedingungen der Musikschule Krol.